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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen G&G Werbetechnik GmbH, nachfolgend G&G Werbetechnik GmbH genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von G&G Werbetechnik GmbH in Anspruch nimmt. Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

G&G Werbetechnik GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. G&G Werbetechnik GmbH verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

Leistungen

Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der Arbeit im Ermessen von G&G Werbetechnik GmbH. Bei der Ausführung der Arbeiten kann G&G Werbetechnik GmbH Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt G&G Werbetechnik GmbH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von G&G Werbetechnik GmbH in Rechnung gestellt.

Geistiges Eigentum

Sämtliche, immaterielle und materielle, von G&G Werbetechnik GmbH geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von G&G Werbetechnik GmbH. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens G&G Werbetechnik GmbH. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von G&G Werbetechnik GmbH geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei G&G Werbetechnik GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

Nutzungsrechte

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von G&G Werbetechnik GmbH einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder usw.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von G&G Werbetechnik GmbH hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

Gewährleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche G&G Werbetechnik GmbH zur Weiter- Bearbeitung dienen, geht G&G Werbetechnik GmbH davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

Daten und Unterlagen

G&G Werbetechnik GmbH bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist G&G Werbetechnik GmbH ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von G&G Werbetechnik GmbH und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben.

Offerten

Die Offerten von G&G Werbetechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich, bei einem Mehraufwand wird dieser in Rechnung gestellt. Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autokorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von G&G Werbetechnik GmbH erlischt nach 60 Tagen.

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung des Auftrages durch den Auftraggeber sind für G&G Werbetechnik GmbH nur bindend, wenn diese von G&G Werbetechnik GmbH bestätigt wurden (Auftragserweiterung).

Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem Gut zum Druck unterzeichnet zu retournieren. Das Gut zum Druck kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt G&G Werbetechnik GmbH keine Haftung.

Korrekturen

Autokorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autokorrekturen behandelt. Autokorrekturen werden separat ausgewiesen.

Referenzen

Von allen produzierten Arbeiten sind G&G Werbetechnik GmbH drei Belege zu überlassen. G&G Werbetechnik GmbH steht das Recht zu, diese Belege als Leistungs- Nachweis zu verwenden und zu veröffentlichen. G&G Werbetechnik GmbH darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.

Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist MWST-Pflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert der aufgeführten Frist. Rechnungen, die nicht innert 10 Tagen beanstandet werden, gelten als genehmigt.

Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat G&G Werbetechnik GmbH einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat G&G Werbetechnik GmbH Anspruch auf den vollen, vereinbar- ten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

Haftung

Die Haftung seitens G&G Werbetechnik GmbH beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadens-Ansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Mängelrüge

Die von G&G Werbetechnik GmbH erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und G&G Werbetechnik GmbH GmbH unterstehen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Chur, Schweiz.